Briem Tech Intelligent und rechtssicher

Unterauftragsverarbeiter

Diese Übersicht nennt die Dienstleister, die Walter Briem zur Erbringung der Plattformleistungen einsetzt. Für die Websites unserer Kundinnen und Kunden werden wir als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO tätig; die hier genannten Anbieter sind insoweit Unterauftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 DSGVO. Für unsere eigene Website und unsere eigenen Geschäftsprozesse sind wir Verantwortlicher; die Anbieter sind dann unsere Auftragsverarbeiter.

Eingesetzte Dienstleister

AnbieterZweckOrt der VerarbeitungGrundlage der Übermittlung
Hetzner Online GmbH Hosting, Server- und Datenbankbetrieb sowie Versand und Empfang von System-E-Mails (Domain briem.tech) Deutschland (EU) Keine Drittlandübermittlung
Cloudflare, Inc. Autoritatives DNS sowie Reverse-Proxy und CDN; die Verbindung wird an einem Edge-Standort terminiert, sodass Verbindungsdaten (IP-Adresse, angefragte URL, Kopfzeilen) dort verarbeitet werden EU-Edge-Standorte, Unternehmenssitz USA Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO)
Anthropic Ireland, Limited (Vertragspartner für den EWR); Verarbeitung auch durch verbundene Unternehmen in den USA KI-Textgenerierung: Antworten des Chat-Assistenten sowie Erstellung von Seiteninhalten; übermittelt werden ausschließlich pseudonymisierte Texte USA Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO)
OpenAI Ireland Ltd (Vertragspartner für den EWR); Verarbeitung auch durch verbundene Unternehmen in den USA KI-Bildgenerierung für Seiteninhalte; es werden ausschließlich redaktionelle Bildbeschreibungen übermittelt, keine Besucherdaten USA Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO)
Telegram Messenger Inc. Bot-Schnittstelle für Benachrichtigungen und die Bedienung der Plattform durch Kontoinhaber Server außerhalb der EU Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO)

Vektorsuche, Reichweitenmessung und die Speicherung der Inhalte erfolgen auf unserer eigenen Infrastruktur; hierfür werden keine weiteren Dienstleister eingesetzt.

Änderungen

Wir informieren unsere Auftraggeber rechtzeitig über die beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters. Ihnen steht das Recht zu, hiergegen Einspruch zu erheben (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO); die Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

Stand: 15. Oktober 2026